Skip to content

Fragen und Antworten
(FAQ)

Alles Wichtige auf einen Blick

Du möchtest wissen, wie unsere Energiegenossenschaft funktioniert, warum sich eine Mitgliedschaft lohnt und was dahintersteckt? Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen – von der Idee der Genossenschaft über Mitbestimmung und Beteiligung bis hin zu Mitgliedschaft, Stimmrecht und Haftung.

Die Genossenschaft verstehen

Unsere Energiegenossenschaft bringt Menschen zusammen, die die Energiewende vor Ort aktiv mitgestalten möchten. Ziel ist es, nachhaltige Energieprojekte gemeinschaftlich umzusetzen und damit einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung in Groß-Umstadt und darüber hinaus zu leisten. Der Zweck der Genossenschaft ist ausdrücklich darauf ausgerichtet, die Energiewende durch gemeinschaftliches Handeln zu fördern.

Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Sie verbindet wirtschaftliches Handeln mit gemeinschaftlicher Verantwortung und demokratischer Mitbestimmung. Im Mittelpunkt stehen nicht einzelne Investoren, sondern die Mitglieder und der gemeinsame Nutzen.

Die Genossenschaft plant, beschafft, errichtet und betreibt regenerative, nachhaltige und umweltfreundliche Energieerzeugungsanlagen. Außerdem kann sie Strom, Wärme und weitere nachhaltige Energieträger handeln und vertreiben. Auch Beteiligungen an anderen Unternehmen sind möglich.

Viele Projekte lassen sich gemeinsam besser umsetzen als allein. Eine Genossenschaft bündelt Engagement, Kapital und Know-how. So können Bürgerinnen und Bürger die Energiezukunft in ihrer Region nicht nur unterstützen, sondern aktiv mitgestalten.

Mitgliedschaft und Beteiligung

Mitglied werden können natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist eine Beitrittserklärung und die Zulassung durch den Vorstand.

Ein Geschäftsanteil kostet 100 Euro und ist vollständig einzuzahlen.

Ja. Du kannst dich mit Zustimmung des Vorstands auch mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Voraussetzung ist, dass der erste Geschäftsanteil vollständig eingezahlt ist.

Der Beitritt erfolgt über eine Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Nach der Zulassung wirst du in die Mitgliederliste eingetragen und über deine Aufnahme informiert.

Ja. Dein Geschäftsguthaben kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine andere Person übertragen werden. Das kann auch dazu führen, dass du ohne gesonderte Auseinandersetzung aus der Genossenschaft ausscheidest.

Du kannst deine Mitgliedschaft schriftlich zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Jahre.

Mitbestimmung und Rechte

Jedes Mitglied hat genau eine Stimme in der Generalversammlung – unabhängig davon, wie viele Anteile es übernommen hat.

Als Mitglied kannst du die Entwicklung der Genossenschaft aktiv mitgestalten. Du nimmst an der Generalversammlung teil, stimmst über wichtige Entscheidungen ab und kannst Fragen stellen oder Anträge einbringen.

Die Generalversammlung entscheidet über zentrale Angelegenheiten der Genossenschaft. Dazu gehören unter anderem die Wahl des Aufsichtsrats, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung eines Jahresüberschusses, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Satzungsänderungen.

Du hast das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen, abzustimmen, Auskünfte zu verlangen, Anträge einzubringen und nach Maßgabe der Beschlüsse am Jahresgewinn teilzunehmen. Außerdem kannst du bestimmte Unterlagen wie Niederschriften, Mitgliederliste und Prüfungsergebnisse einsehen.

Aufbau und Organisation

Die Genossenschaft hat drei Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Diese Struktur sorgt dafür, dass Leitung, Kontrolle und Mitbestimmung klar geregelt sind.

Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte. Er vertritt die Genossenschaft nach außen und entscheidet unter anderem über die Aufnahme neuer Mitglieder.

Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands. Er informiert sich über die Entwicklung der Genossenschaft, prüft wichtige Unterlagen und begleitet grundlegende Entscheidungen.

Die klare Verteilung von Verantwortung schafft Transparenz und Vertrauen. Während der Vorstand die Genossenschaft führt, achtet der Aufsichtsrat auf eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die Mitglieder entscheiden in der Generalversammlung über wichtige Grundsatzfragen.

Finanzen, Haftung und Transparenz

Nein. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen. Für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Vermögen der Genossenschaft.

Eine Ausschüttung ist grundsätzlich möglich, aber nicht automatisch vorgesehen. Über die Verwendung eines Jahresüberschusses entscheidet die Generalversammlung. Gewinne können ausgeschüttet oder in Rücklagen eingestellt werden. Ein Teil muss in eine gesetzliche Rücklage fließen.

Das Auseinandersetzungsguthaben wird grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden ausgezahlt. Die Auszahlung kann sich allerdings verschieben, wenn dadurch das in der Satzung festgelegte Mindestkapital unterschritten würde.

Nein. Solange du Mitglied bist, kann das Geschäftsguthaben grundsätzlich nicht von der Genossenschaft ausgezahlt, aufgerechnet oder als Sicherheit verwendet werden.

Mitglieder haben Auskunfts- und Einsichtsrechte zu wichtigen Unterlagen und Beschlüssen. Dazu gehören unter anderem der Jahresabschluss, Niederschriften der Generalversammlung sowie bestimmte Prüfungsergebnisse. Auskünfte können unter Umständen auch verweigert werden, z. B. wenn es um persönliche oder geschäftliche Verhältnisse Dritter geht.

Sei dabei und bringe mit uns die Energiewende auf das nächste Level.